Kurzarbeitergeld/ sonstige Lohnersatzleistungen

Durch die Covid-19 Situation in aller Munde: das Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung, welche du von der Bundesagentur für Arbeit erhältst. Dieses ist zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass dein erhaltenes Kurzarbeitergeld bei der Berechnung deines individuellen Einkommensteuersatzes berücksichtigt wird und diesen somit erhöht. Der erhöhte Steuersatz wird dann wiederum auf deine steuerpflichtigen Einkünfte angewandt (exklusive steuerfreien Einkünften -wie Kurzarbeitergeld)– dadurch entsteht für dich meist (abhängig von anderen Einkünften und Faktoren) eine Steuernachzahlung – ebenso wichtig: es besteht für dich eine Abgabeverpflichtung einer Einkommensteuererklärung für jedes Jahr in welchem du mehr als EUR 410 Kurzarbeitergeld erhalten hast.

Die oben genannten Regeln und Abgabeverpflichtungen bestehen für dich auch bei anderen Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld.

Gerne unterstützt dich Meerle durch ausführliche Beratung und/oder die Erstellung deiner Einkommensteuererklärung.

Kurzarbeitergeld/ sonstige Lohnersatzleistungen

Durch die Covid-19 Situation in aller Munde: das Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung, welche du von der Bundesagentur für Arbeit erhältst. Dieses ist zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass dein erhaltenes Kurzarbeitergeld bei der Berechnung deines individuellen Einkommensteuersatzes berücksichtigt wird und diesen somit erhöht. Der erhöhte Steuersatz wird dann wiederum auf deine steuerpflichtigen Einkünfte angewandt (exklusive steuerfreien Einkünften -wie Kurzarbeitergeld)– dadurch entsteht für dich meist (abhängig von anderen Einkünften und Faktoren) eine Steuernachzahlung – ebenso wichtig: es besteht für dich eine Abgabeverpflichtung einer Einkommensteuererklärung für jedes Jahr in welchem du mehr als EUR 410 Kurzarbeitergeld erhalten hast.

Die oben genannten Regeln und Abgabeverpflichtungen bestehen für dich auch bei anderen Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld.

Gerne unterstützt dich Meerle durch ausführliche Beratung und/oder die Erstellung deiner Einkommensteuererklärung.

Aktienoptionen

Durch eine Gesetzesänderung, welche erstmals für den Veranlagungszeitraum 2020 gilt, ist folgende Besonderheit zu beachten: Falls du keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland hast und dein Arbeitgeber dir einen Gehaltsbestandteil wie zum Beispiel eine Abfindung oder Aktienoptionen zuteilt bzw. diese ausgeübt werden und diese mit der 1/5-Reglung innerhalb deiner (nachlaufenden) deutschen Gehaltsabrechnung berücksichtigt wurden, besteht für dich eine Abgabeverpflichtung einer Einkommensteuererklärung in Deutschland. Meerle berät dich gerne dazu und erstellt für dich deine Einkommensteuererklärung.

Aktienoptionen

Durch eine Gesetzesänderung, welche erstmals für den Veranlagungszeitraum 2020 gilt, ist folgende Besonderheit zu beachten: Falls du keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland hast und dein Arbeitgeber dir einen Gehaltsbestandteil wie zum Beispiel eine Abfindung oder Aktienoptionen zuteilt bzw. diese ausgeübt werden und diese mit der 1/5-Reglung innerhalb deiner (nachlaufenden) deutschen Gehaltsabrechnung berücksichtigt wurden, besteht für dich eine Abgabeverpflichtung einer Einkommensteuererklärung in Deutschland. Meerle berät dich gerne dazu und erstellt für dich deine Einkommensteuererklärung.

Say hello.
Say hello.

Meerle

Hermann-Vogel-Str. 7
80805 München
team@meerle-tax.de
Tel. 089 904 2205 80

Say hello.