Frag Helene

Zum Thema Steuern und Steuerberater gibt es viele Fragen.
Auf dieser Seite kannst Du Dir einen Überblick verschaffen.

Grundsätzlich kannst du einen Beratungsvertrag mit deinem Steuerberater/ deiner Steuerberaterin unter Einhaltung der vertraglichen Fristen kündigen. Helene setzt sich dann mit deinem/deiner vorherigen SteuerberaterIn in Verbindung und die Unterlagen/ Daten werden ans uns übergeben.

Meerle richtet sich nach der Steuerberatungsvergütungsverordnung (StBVV). Bei einer unverbindlichen Anfrage deinerseits, teilen wir dir gerne die zu erwartenden Kosten mit.

Falls du dich für Meerle entscheidest werden wir dir mitteilen welche Unterlagen wir von dir benötigen- dies hängt unter anderem von dem Beratungsauftrag ab. Deine Unterlagen kannst du uns digital oder in Papierform zur Verfügung stellen

Falls du deine Einkommensteuererklärung selbst erstellst, endete die Abgabefrist deiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019 bereits am 31.07.2020 (bei einer Pflichtveranlagung). Falls du durch einen Steuerberater/ eine Steuerberaterin steuerlich vertreten wirst, endet die Abgabefrist deiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019 erst am 28.02.2021. 

Folgende Abgabefristen gelten für deine Einkommensteuererklärung 2020: 

Selbst erstellt: 31.07.2021 

Durch einen Steuerberater/ eine Steuerberaterin: 28.02.2022 

Falls du grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bist, kann eine Wahlveranlagung, also die freiwillige Einreichung einer Einkommensteuererklärung, bis zu vier Jahre nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres erfolgen. Also die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 kann noch bis zum Ablauf des 31.12.2020 eingereicht werden. Die Überprüfung ob du die Tatbestände einer Wahl- oder Pflichtveranlagung erfüllst, übernimmt Meerle gerne für dich.

Sobald Du Einnahmen aus einer Social Media-Tätigkeit oder Marketing-Aktionen erzielst, entstehen für Dich steuerliche Verpflichtungen. Neben Klick- und Abonnentenzahlen gelten auch Werbegeschenke und die Inanspruchnahme von kostenlosen oder vergünstigten Dienstleistungen als steuerpflichtig.  

Um ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen zu können (gänzlich oder mit dem Höchstbetrag von 1.250 €) müssen diverse Bedingungen erfüllt sein. Zum Beispiel darf kein anderer Arbeitsplatz bei deinem Arbeitgeber zur Verfügung stehen und es darf sich nicht um eine Arbeitsecke handeln, sondern um einen abgeschlossenen Raum. Eine Anpassung der Regelungen durch die Corona bedingte Home-Office Situation wird durch das zu erlassende Jahressteuergesetz 2020 erwartet.

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Helene Meertens – Steuerberaterin

Ainmillerstr. 50 
80801 München
team@helene-meertens.de
Tel. 089 904 2205 80